Professionelle Übersetzung von Apostillen - mit Beglaubigung durch staatlich beeidete Übersetzer

Wichtige Information vorab:
Wir stellen keine Apostillen aus, bieten jedoch die fachgerechte Übersetzung von Apostillen aus verschiedenen Sprachen ins Deutsche und vom Deutschen in andere Sprachen an. Die Übersetzungen erfolgen mit Beglaubigung durch einen staatlich beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer.

Abbildung einer Apostille, dreisprachig - Englisch, Spanisch, Französisch -, und Stempel "FOREIGN, COMMONWEALTH & DEVELOPMENT OFFICE"

In welche Sprachen übersetzen wir Apostillen?

Wir übersetzen Apostillen unter anderem aus folgenden Sprachen:

  • Russisch

  • Englisch

  • Französisch

  • Niederländisch

  • Spanisch

  • weitere Sprachen auf Anfrage

Da Apostillen in der Regel dreisprachig sind (Englisch - Französisch - Spanisch), wird bei uns in der Regel die Übersetzung ins Deutsche angefragt.
Diese können Sie gern von »Hartmann Fachübersetzungen« beglaubigen lassen.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine spezielle Form der Beglaubigung, die internationale Urkunden ohne zusätzliche Legalisation gültig macht. Sie geht zurück auf das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde und besteht standardmäßig aus zehn Punkten.

Ein typischer Textauszug einer Apostille (englisch):
„This public document … has been signed by … acting in the capacity of … bears the seal / stamp of … Certified … at … in …“

In russischer Sprache lautet der Auszug beispielsweise:
„Настоящий официальный документ был подписан … скреплен печатью … удостоверено …“

Die Überschrift jeder Apostille ist traditionell auf Französisch:
„Convention de la Haye du 5 octobre 1961“

Wer stellt Apostillen aus?

Die Ausstellung einer Apostille erfolgt durch zuständige Behörden, z. B.:

  • Justizverwaltungsbehörden

  • Notare

  • In Sachsen: Landesdirektionen Chemnitz, Dresden, Leipzig

  • In Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt Magdeburg

  • In Thüringen: Landesverwaltungsamt Weimar
    (weitere Infos: hier)

Fachgerechte und beglaubigte Übersetzung von Apostillen

Unsere beeidigten Fachübersetzer sind zur Übersetzung und Beglaubigung von Apostillen in zahlreichen Sprachen qualifiziert. Wir übernehmen regelmäßig:

  • Apostillen auf Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden

  • Apostillen im Zusammenhang mit Firmengründungen, z. B. nach dem Companies Act for England and Wales 2006

Jetzt Apostille übersetzen lassen - schnell, professionell, beglaubigt

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Apostille? Kontaktieren Sie unser Übersetzungsbüro – wir sind telefonisch, per E-Mail oder über unser praktisches Kontaktformular erreichbar.

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